Information

FSJ-Logo der katholischen Träger BDKJ und Caritas

Bewerbungen zum FSJ

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich bei den FSJ-Trägern in den Regionen oder Diözesen. Diese machen ein Auswahlverfahren und vermitteln die Interessenten an die Einrichtungen. Die Formalitäten des Bewerbungsverfahrens beschreiben die Träger auf ihren Internetseiten, auch den möglichen Zeitpunkt für den Einstieg in das FSJ. Bewerbungen sollten frühzeitig gestellt werden, da die Nachfrage groß ist. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist nicht erforderlich.
Adressen katholischer FSJ-Träger in Deutschland


Wer ist zuständig?

In den Diözesen wird das FSJ von unterschiedlichen Trägerkonstruktionen durchgeführt: Diözesancaritasverbände, BDKJ- Diözesanverbände, IN VIA-Diözesanverbände oder bischöflichen Jugendämter. Diese schließen sich in einigen Diözesen auch zu Arbeitsgemeinschaften (eingetragene Vereine oder gemeinnützige GmbH) zusammen. Zusätzlich gibt es bundesweit tätige Organisationen.

 
Freiwilliges Soziales Jahr  

Teamwork ist gefragt beim FSJ | (C) FSJ-muenster.de

FSJ – Freiwilliges Soziales Jahr

Das FSJ ist ein gesetzlich geregelter Jugendfreiwilligendienst, der praktische Lebenserfahrung, Orientierung in der Arbeitswelt und die Begegnung mit anderen engagierten jungen Menschen bietet.

Das Besondere: Der Einsatz in einer sozialen Einrichtung wird ergänzt durch Seminare, in denen es um die persönlichen Erfahrungen, die Perspektiven und die Zukunft der Teilnehmer geht.

Das FSJ passt für junge Leute, die 
  • Mut und Lust haben, sich ein Jahr lang für andere Menschen einzusetzen,
  • nach der Schule etwas Praktisches im sozialen Bereich machen wollen,
  • sich beruflich orientieren möchten,
  • eine Gemeinschaftserfahrung machen wollen
  • Wartezeiten bis zum Start einer Ausbildung oder eines Studiums sinnvoll überbrücken wollen,
  • anfangen wollen, auf eigenen Füßen zu stehen.

Die Fakten zum FSJ

  • Teilnehmer
    Das FSJ steht Frauen und Männern von 16 bis 27 Jahren offen.
  • Dauer
    In der Regel ein Jahr. Möglich sind Einsätze zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.
  • Einsatzbereiche
    Die Caritas bietet das FSJ als sozialen Dienst in ihren Einrichtungen an: Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen, Pflegeheime, Einrichtungen für psychisch Kranke – aber auch in Pfarrgemeinden oder in der Jugendarbeit ist ein FSJ möglich.
  • Aufgaben
    Anderen Menschen helfen, sie betreuen, unterstützen und begleiten. Spezielle Aufgaben ergeben sich aus dem konkreten Einsatzfeld.
  • Anleitung
    FSJ-Freiwillige haben in der Regel keine Fachkenntnisse. Deshalb werden sie immer von Fachleuten der Einrichtung in ihren Arbeitsbereich eingeführt und individuell angeleitet.
FSJler bei einem Geschicklichkeitsspiel | (c) www.fsj-muenster.de
Bei den Seminaren geht es auch
um ein gutes Teamplay.
(c) fsj-muenster.de
  • Kompetenzen
    Wer bei der Caritas sein FSJ machen möchte, sollte gerne mit Menschen arbeiten und sich leicht auf neue Situationen einstellen können. Teamfähigkeit, körperliche und seelische Belastbarkeit sowie die Offenheit für den christlichen Glauben sind Grundvoraussetzungen.
  • Seminare
    Neben dem Einsatz in der sozialen Einrichtung treffen sich die FSJ-Freiwilligen einer Region in gleich bleibenden Gruppen zu jeweils fünftägigen Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminaren. An 25 Tagen (gilt für ein einjähriges FSJ) tauschen sie Praxis-Erfahrungen aus, bearbeiten Probleme und setzen sich mit ihrem Leben, ihren beruflichen Perspektiven, gesellschaftlichen Entwicklungen und ihrem Glauben auseinander. Sozialpädagogische Fachleute begleiten sie dabei.
  • Leistungen
    Pädagogische Begleitung und Seminare. Monatliches Taschengeld sowie die Übernahme der Kosten der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt während des FSJ erhalten. Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder als Geldersatzleistung erstattet werden.
  • Besonderheiten
    Das FSJ kann auch als Ersatz des Zivildiensts geleistet werden. Voraussetzung ist unter anderem die vorherige Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.
Weitere Infos zum Thema »Freiwilliges Soziales Jahr «